Einreichung von Beiträgen und Begutachtung / Qualitätsprüfung

Einreichung von Beiträgen

Bitte senden Sie Beiträge an die federführenden Herausgeber (Prof. Wieland, Prof. Beckers und Prof. Nagel) über die Email-Adresse einreichungen@z-f-v.de.

Vorgaben hinsichtlich des Formats von Einreichungen (Dokumentenformatierung, Zitierformen etc.) werden von der Schriftleitung demnächst hier veröffentlicht werden. Bis dahin bestehen keine entsprechenden Vorgaben, jedoch wird darum gebeten, sich an den diesbezüglichen Standards in den bisherigen Beiträgen in der Zeitschrift für Verkehrswissenschaft zu orientieren. Als Orientierung für das übliche Format können Sie folgend einzelne in der ZfV erschienene Beiträge als Word-Datei herunterladen:

 

Verfahren zur Prüfung der Qualität von Einreichungen und Begutachtungsprozess, Entscheidung über die Annahme von Beiträgen sowie wissenschaftlicher Diskurs

 

Für die Prüfung der Qualität von Einreichungen, auch im Hinblick auf die Entscheidung über die Veröffentlichung eines Betrags, werden zwei Ansätze verwendet: Ein Standardansatz, der dem Grundgedanken der „Doppel-Blind-Begutachtung“ folgt, sowie ein alternativer Ansatz, der sich an einen Vorschlag von KIESER / OSTERLOH anlehnt (vgl. Forschung & Lehre, Heft 2015/2, S. 106 f.) und der bis auf Weiteres probeweise angewendet wird.

Bei dem Standardansatz der „Doppel-Blind-Begutachtung“ prüfen die federführenden Herausgeber nach Eingang eines Beitrags zunächst die generelle Passfähigkeit des Beitrags zum Profil der Zeitschrift und unterwerfen ihn einer ersten Qualitätskontrolle. Besteht der Beitrag diese Prüfung, wird er in anonymisierter Form zwei Gutachtern zugeleitet. Auch die Herausgeber und die Mitglieder des Herausgeberbeirats können als Gutachtern agieren. Die Gutachter verfassen jeweils eine Stellungnahme. Beide Stellungnahmen werden von einem der federführenden Herausgeber ohne Namensnennung der Gutachter zusammengefasst und dem Verfasser zugeleitet. Von den federführenden Herausgebern bzw. von der Schriftleitung wird dem Verfasser mitgeteilt, ob sein Beitrag angenommen ist, abgelehnt wird oder ob (und welche) Auflagen erteilt werden.

In Sonderfällen (z.B. bei Beiträgen mit hohem Aktualitätsbezug) oder bei Beiträgen mit eher praxisnaher Ausrichtung können die federführenden Herausgeber ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung bringen, in dem gegebenenfalls nur ein einziger weiterer Gutachter um eine Stellungnahme gebeten wird oder die federführenden Herausgeber direkt entscheiden. Bei einem solchen verkürzten Verfahren ist Einvernehmen der drei federführenden Herausgeber erforderlich.

Bei dem sich an den Vorschlag von KIESER / OSTERLOH anlehnenden Alternativansatz, der als Verfahren zur „transparente(re)n Qualitätsprüfung und -diskussion“ wissenschaftlicher Arbeiten angesehen werden kann, wird bis zur Veröffentlichung des Beitrags wie folgt vorgegangen:

  • Die Verfasser eines Beitrags geben bei dessen Übersendung an die federführenden Herausgeber der ZfV an, dass die Qualitätsprüfung nach dem Alternativansatz erfolgen soll oder dass sie dies zumindest in Betracht ziehen.

  • Nach einer Prüfung des eingereichten Beitrags hinsichtlich dessen grundsätzlicher Kompatibilität mit der Ausrichtung und den Qualitätsanforderungen der ZfV durch die federführenden Herausgeber stimmen diese mit den Verfassern (und dabei ggf. mit einem „Sprecher“ der Verfasser bei Beiträgen mit mehreren Autoren) ab, welche/r (Senior-)Wissenschaftler/in die Rolle des Editors / der Editorin des Beitrags im Rahmen des Alternativansatzes der Qualitätsprüfung übernimmt. Ggf. wird auch eine Liste von Namen festgelegt, aus der die Verfasser dann einen Editor auswählen können. Als Editoren kommen dabei nur Wissenschaftler/innen in Betracht, die über große Erfahrungen und eine hohe Reputation in dem Themengebiet des Beitrags verfügen und grundsätzlich promoviert sein sollten. Für diesen Schritt der Auswahl des Editors bzw. der Festlegung einer Liste mit geeigneten Editoren gilt Vertraulichkeit, d.h. die Autoren des Beitrags und die federführenden Herausgeber vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten hinsichtlich der entsprechenden Abstimmungen.

  • Die Autoren übersenden an die federführenden Herausgeber zum einen den Artikel in aus ihrer Sicht finaler Fassung sowie zum anderen eine (mehr oder weniger lange) Stellungnahme des Editors, die neben einer expliziten Zustimmung zur Veröffentlichung des Beitrags aufgrund seines hohen Qualitätsniveaus auch inhaltliche (zustimmende oder kritische) Anmerkungen des Editors zu dem Beitrag enthalten kann und sollte; in diese Kommunikation ist der Editor einzubeziehen. Im Übrigen ist es denkbar, dass infolge der Interaktion zwischen den Verfassern und dem Editor Änderungen an dem Beitrag erfolgen, bevor dieser in finaler Fassung an die federführenden Herausgeber übersendet wird; dies erfolgt i.d.R. jedoch ohne Involvierung der federführenden Herausgeber.

  • Die federführenden Herausgeber akzeptieren anschließend im Regelfall den Beitrag direkt zur Veröffentlichung. In Ausnahmefällen können sie sich jedoch noch mit Überarbeitungswünschen an die Verfasser wenden, in speziellen seltenen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die federführenden Herausgeber eine Veröffentlichung in der ZfV doch ablehnen.

  • Wenn der Beitrag in der ZfV erscheint, wird begleitend auch die Stellungnahme des Editors veröffentlicht. Diese ist damit ebenfalls zitierfähig. Im Übrigen wird die Stellungnahme des Editors umgehend auf der Internetseite der ZfV in der Rubrik „Hefte“ veröffentlicht, wohingegen der Beitrag – vgl. dazu die Angaben auf der Webseite zur Veröffentlichung von ZfV-Heften im Internet – erst zu Beginn des übernächsten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr des Heftes, in dem der Beitrag erschienen ist, auf der Internetseite der ZfV zum Download bereitgestellt wird.

Nach Erscheinen des Beitrags haben bei nach dem Alternativansatz geprüften Einreichungen andere Wissenschaftler die Gelegenheit, Stellungnahme zu diesem zu erstellen und diese zur Veröffentlichung auf der Homepage der ZfV an die federführenden Herausgeber zu senden. Die federführenden Herausgeber prüfen, ob die Stellungnahmen ein gewisses inhaltliches Qualitätsniveau und einen akzeptablen Diskussionsstil aufweisen. Sofern dies gewährleistet ist, werden diese – ggf. nach einer Überarbeitungsschleife – auf der Homepage der ZfV ebenfalls in der Rubrik „Hefte“ und dort platziert bei dem Heft veröffentlicht, in dem der Beitrag erschienen ist. Die Verfasser des Beitrags erhalten wiederum die Gelegenheit auf demselben Weg und an derselben Stelle auf der Homepage der ZfV auf die Stellungnahmen von anderen Wissenschaftlern zu reagieren. Sämtliche im Rahmen dieses Prozesses verfassten Stellungnahmen sind infolge ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der ZfV zitierfähig. Ziel dieses alternativen Ansatzes zur Qualitätsüberprüfung ist es schlussendlich, auf transparente Weise wissenschaftlichen Diskurs und damit eine Weiterentwicklung wissenschaftlicher Thesen und Argumente zu ermöglichen.

Hier können Sie die Darstellung der beiden Prozesse zur Qualitätsprüfung als pdf-Datei herunterladen.

Here you can download the description for both aproaches of the quality control and refereeing process as pdf file.